Sie machen sich Sorgen und haben Ängste, wenn Sie an Krankheiten und an das Lebensende denken? Sie möchten dann möglichst nicht leiden? Sie begleiten leidende Angehörige? Sie haben Fragen zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht? Wir sprechen sehr gerne mit Ihnen!
Jeder Mensch möchte sicher sein, dass persönliche Daten und Lebensumstände anderen nicht bekannt werden. Deshalb unterliegen selbstverständlich alle unsere ehren- und hauptamtlichen MitarbeiterInnen der absoluten Schweigepflicht. Diese kann ausschließlich von den betreffenden begleitenden Personen persönlich z.B. gegenüber den Angehörigen, dem Pflegedienst oder dem Arzt, aufgehoben werden.
Eine Beratung oder Gespräch bezüglich aller Themen um Krankheit, Sterben, Tod und Trauer ist immer möglich und erfordert keine weiteren Voraussetzungen. Eine Mitgliedschaft im Hospizverein Hof ist nicht notwendig.
Nein, aber Sie sollten Ihre Entscheidungen in Form einer schriftlichen Patientenverfügung dokumentiert haben, die von Ihrem behandelnden Arzt (z.B. Hausarzt) gegengezeichnet wurde. Dann müssen sich alle Angehörige, Betreuer, Bevollmächtigte und Ärzte, an diese Patientenverfügung halten. Im Einzelfall kann es auch sinnvoll zusammen mit dem Hausarzt einen verbindlichen Notfallplan zu erstellen.
Wir schließen keine Gesprächsthemen aus. Prinzipiell unterstützen wir aber nicht bei der vorzeitigen Beendigung des Lebens. Wir möchten helfen, dass Sterbende gut versorgt und begleitet mit möglichst wenigen Beschwerden bis zum Tod leben können. „Tötung auf Verlangen“ ist in Deutschland verboten. Die „Assistenz bei der Selbsttötung“ wird in absehbarer Zeit vom Bundestag gesetzlich neu gefasst.
Trauer tut weh- Wir stehen an ihrer Seite.
UNSER ANGEBOT FÜR TRAUERNDE ANGEHÖRIGE